72 Euro fürs Nicht-Abschleppen bezahlt
LINZ. Ganze 72 Euro fürs Nicht-Abschleppen hat der Linzer Karl F. hingeblättert - er war schon wieder bei seinem Fahrzeug, bevor das Abschleppfahrzeug kam. "Er hätte keinen Cent bezahlen müssen", hält Ralph Wiplinger, Leiter des ÖAMTC-Rechtsservice OÖ fest.
Manchmal sind es die kleinen Sünden, die richtig teuer werden: Wer sein Auto falsch parkt, muss damit rechnen, ins Geldbörsel greifen zu müssen. Das hat auch der 78-jährige Karl F. am eigenen Leib erfahren.
Dass der Linzer sein Fahrzeug tatsächlich widerrechtlich abgestellt hat, steht außer Frage. Das sah auch die Polizei so und rief ein Abschleppunternehmen. Doch noch vor dem Abschleppfahrzeug war F. wieder zu seinem Auto zurückgekehrt. Zahlen müsse er trotzdem, meinte der Abschleppfahrer, nämlich 72 Euro.
Dabei hätte er gar nichts bezahlen müssen, so der ÖAMTC-Jurist Ralph Wiplinger: "Denn erst wenn die Reifen des abzuschleppenden Fahrzeugs den Boden verlassen haben und das Kfz vom ursprünglichen Standort entfernt wird, ist eine Abschleppung zu bezahlen." Und: "Selbst wenn schon Ketten um die Reifen gelegt wurden, sind diese wieder zu entfernen, sofern der Gummi den Boden nicht verlassen hat."
Abzocke beim Abschleppen
Für die Ausfahrt alleine darf das Abschleppunternehmen also nichts verrechnen. Trotzdem wird dies immer wieder von schwarzen Schafen der Abschleppfirmen versucht bzw. das Unternehmen lässt sich immer wieder bestätigen, dass die Kosten für die Ausfahrt übernommen werden. "Dieses Schriftstück ist rechtlich aber unbedeutend. Um trotzdem eventuelle Probleme von vorn herein zu vermeiden, ist es am besten, erst gar keine Bestätigung zu unterschreiben", rät Wiplinger. Die 72 Euro, die etwa Karl F. bezahlt hat, wird er laut ÖAMTC auch nicht mehr - zumindest nicht ohne gerichtliches Verfahren - zurückbekommen.
Doppelt teuer
Wird ein Fahrzeug abgeschleppt kostet das in der Regel 250 Euro. Hinzu kommt noch eine Polizeistrafe, die für F. ebenso 72 Euro betrug. "Für das verkehrsbehinderte Abstellen eines Fahrzeugs können aber auch Beträge um die 100 Euro fällig werden", erläutert Ralph Wiplinger. Anders als der Abschleppdienst sei die Polizeistrafe in jedem Fall zu bezahlen.


Kommentare
Noch keine Kommentare.
Einen Kommentar schreiben